Meister/-in für Veranstaltungstechnik

Berufsbeschreibung

(Aufstiegsfortbildung, mit Kammerabschluss)

Meister/-innen für Veranstaltungstechnik haben die Aufgabe, Veranstaltungen aller Art kosten-, rechts- sowie sicherheitsbewusst zu planen, durchzuführen und das technische Personal der Veranstaltungsstätte kooperativ zu führen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die künstlerischen Zielsetzungen aufgenommen und im organisatorischen und technischen Ablauf entsprechend umgesetzt werden. Meister/-innen für Veranstaltungstechnik finden Arbeitsmöglichkeiten bei Institutionen aller Art im Bühnen-, Film- und Fernsehbereich oder auch in Stadt- und Konzerthallen. Ebenso im Bereich der Open-Air-Veranstaltungen sind Meister/-innen für Veranstaltungstechnik tätig. Zudem ist die Beschäftigung in Unternehmen der Beleuchtungstechnik möglich. Es kann in der Fortbildung zwischen drei Fachrichtungen gewählt werden:

Beleuchtung

In dieser Fachrichtung sind Meister/-innen für Veranstaltungstechnik für die Betriebsbereitschaft der Beleuchtungsanlage in Theatern und sonstigen Veranstaltungs- und Versammlungsorten verantwortlich. Sie setzen die Vorstellungen von Regisseuren/-innen, Bühnenbildnern/-innen und Musikern/-innen hinsichtlich der Lichtgestaltung/Ausleuchtung einer Bühne um und verbinden damit in ihrer Tätigkeit künstlerische und technische Aufgaben.

Bühne/Studio

Meister/-innen für Veranstaltungstechnik dieser Fachrichtung wirken bei der Planung und Umsetzung von Bühnen- bzw. Studioproduktionen aller Art mit. Sie nehmen die künstlerischen Konzeptionen auf und setzen sie in technisch-organisatorischer Hinsicht um, ohne dabei die wirtschaftliche und sicherheitstechnische Seite aus den Augen zu verlieren.

Halle

Meister/-innen für Veranstaltungstechnik dieser Fachrichtung planen und organisieren Veranstaltungen/Events aller Art, die in Konzert-, Mehrzweck- und Sporthallen stattfinden. Auch Open-Air-Veranstaltungen gehören dazu. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe und stellen den reibungslosen Ablauf von Vorstellungen, Sendungen und Aufnahmen sicher.

Geeignete Vorbildung
  • für die Zulassung zur Meisterprüfung eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, sowie
  • eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis oder auch
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis (mindestens sechs Jahre)